Niederlage für Leipzig - Klage gegen Kulturkürzungen unzulässig
Zuletzt aktualisiert:
Schwerer Schlag für Leipzigs Hochkultur. Das Landesverfassungsgericht hat die Klage der Stadt gegen das sächsische Kulturraumgesetz als unzulässig abgewiesen. Damit müssen Gewandhaus, Oper und Centraltheater mit einer Million Euro weniger an Fördermitteln auskommen. Die drastischen Kürzungen wurden bereits im Dezember 2010 beschlossen, seitdem versuchte die Leipziger Verwaltung rechtlich dagegen vorzugehen. Allerdings bekommt die Stadt immer noch rund 35 Prozent der sächsischen Kulturraummittel, das entspricht einem Betrag von etwa 30 Millionen Euro.