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Niederlage für Leipzig - Klage gegen Kulturkürzungen unzulässig

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Schwerer Schlag für Leipzigs Hochkultur. Das Landes­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Klage der Stadt gegen das sächsi­sche Kultur­raum­ge­setz als unzulässig abgewiesen. Damit müssen Gewand­haus, Oper und Central­theater mit einer Million Euro weniger an Förder­mit­teln auskommen. Die drasti­schen Kürzungen wurden bereits im Dezember 2010 beschlossen, seitdem versuchte die Leipziger Verwal­tung recht­lich dagegen vorzu­gehen. Aller­dings bekommt die Stadt immer noch rund 35 Prozent der sächsi­schen Kultur­raum­mittel, das entspricht einem Betrag von etwa 30 Millionen Euro.