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Nordsachsen erlässt wegen Vogelgrippe-Gefahr Stallpflicht

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Wegen der Vogel­grippe-Gefahr hat der Landkreis Nordsachsen eine Stall­pflicht für Geflügel erlassen. Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel dürfe in Risiko­ge­bieten ab sofort nur noch im Stall oder anderen abgedeckten Gehegen gehalten werden, teilte das Landratsamt am Freitag in Torgau mit. Damit solle ein Ausbruch der Vogel­grippe in Nordsachsen verhin­dert werden. Die Stall­pflicht gilt im Umkreis von 500 Metern um die Ufer von Seen und von großen Flüsse wie Elbe, Mulde und Weiße Elster sowie in verschie­denen Kommunen. Aus mehreren Bundes­län­dern sind Vogel­grippe-Fälle gemeldet worden, aus Sachsen bisher noch nicht.(dpa)