NSU-Prozess bis 14. Mai unterbrochen
Der NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) ist wegen der nötigen Entscheidung des Senats über Befangenheitsanträge bis zum 14. Mai unterbrochen. Das sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Montag. Er schloss damit die Verhandlung für den ersten Tag. Die Termine an diesem Dienstag und Mittwoch entfallen. Zuvor hatten die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe sowie des Angeklagten Ralf Wohlleben Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Wohlleben lehnte zudem auch zwei weitere Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) werden Morde an neun türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern sowie einer Polizistin zugeschrieben. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe muss sich als Mittäterin verantworten. Mit ihr stehen vier mutmaßliche Helfer vor Gericht.
Rund 80 Angehörige und Opfer sind als Nebenkläger zugelassen, sie werden von rund 60 Anwälten vertreten. Der Prozess gilt als einer der bedeutendsten in der Geschichte der Bundesrepublik. Er begann wegen eines Streits um die Presseplätze mit knapp dreiwöchiger Verzögerung.
Mit fast halbstündiger Verzögerung betrat um 10.24 Uhr der OLG-Senat unter Vorsitz von Manfred Götzl den Saal, um 10.26 Uhr schlossen sich die Türen. Kurz vor Beginn des Prozesses waren die Angeklagten in den Gerichtssaal geführt worden. Mit Aktendeckeln und Kapuzen schützten sich zwei von ihnen vor dem Blitzlichtgewitter der Fotografen. Die Hauptangeklagte Zschäpe wurde ohne Handschellen in den Gerichtssaal geführt und unterhielt sich mit ihren Anwälten.
Zum Prozessauftakt demonstrierten mehrere Gruppen rund um das Gerichtsgebäude gegen Rassismus und rechte Gewalt, unter ihnen Vertreter türkischer Vereinigungen. Zahlreiche Besucher waren bereits am frühen Morgen zum Gericht gekommen, um einen Platz im Saal zu bekommen. Etwa 500 Polizisten sollten einen störungsfreien Prozessauftakt garantieren.