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Oberbürger­meisterwahl kann normal stattfinden – Landesdirektion weist Beschwerden zurück

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Die Oberbür­ger­meis­ter­wahl in Leipzig kann wie geplant statt­finden. Die Landes­di­rek­tion hat alle Beschwerden gegen das Zulas­sungs­ver­fahren zurück­ge­wiesen. Einige Bürger hatten kriti­siert, sie hätten keine Möglich­keit bekommen Unter­stützer-Unter­schriften für ihren Kandi­daten abzugeben, weil die Öffnungs­zeiten im Amt für Statistik und Wahlen dies nicht zuließen. Die Landes­di­rek­tion sieht das anders: Die Öffnungs­zeiten waren sogar erwei­tert worden und seien deshalb absolut ausrei­chend gewesen.Auch die Beschwerde von Grünen-Vorstand Jürgen Kasek gegen die Nominie­rung von Horst Wawrzynski als Kandidat der CDU wurde abgeschmet­tert.  Die Union hat dabei laut Landes­di­rek­tion weder gegen kommu­nale Bestim­mungen noch gegen ihre eigene Satzung verstoßen.