Oberbürgermeisterwahl kann normal stattfinden – Landesdirektion weist Beschwerden zurück
Die Oberbürgermeisterwahl in Leipzig kann wie geplant stattfinden. Die Landesdirektion hat alle Beschwerden gegen das Zulassungsverfahren zurückgewiesen. Einige Bürger hatten kritisiert, sie hätten keine Möglichkeit bekommen Unterstützer-Unterschriften für ihren Kandidaten abzugeben, weil die Öffnungszeiten im Amt für Statistik und Wahlen dies nicht zuließen. Die Landesdirektion sieht das anders: Die Öffnungszeiten waren sogar erweitert worden und seien deshalb absolut ausreichend gewesen.Auch die Beschwerde von Grünen-Vorstand Jürgen Kasek gegen die Nominierung von Horst Wawrzynski als Kandidat der CDU wurde abgeschmettert. Die Union hat dabei laut Landesdirektion weder gegen kommunale Bestimmungen noch gegen ihre eigene Satzung verstoßen.