Oberlandesgericht bestätigt Freispruch für Leipziger Hebamme
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Die Revision im so genannten Hebammen-Prozess wurde vom Oberlandesgericht Dresden abgewiesen. Damit bestätigten die Richter nun den Freispruch des Landgerichts Leipzig. Wie ein Sprecher mitteilte, konnte der Strafsenat keine Verletzung der Sorgfaltspflichten der Hebamme feststellen. Die 51-Jährige war 2008 bei der Geburt eines Jungen dabei gewesen – das Baby kam nach Komplikationen hirntot zur Welt. Das Amtsgericht hatte die Hebamme in erster Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt – das Landgericht sprach sie dann im Berufungsprozess frei.