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Oberlandesgericht bestätigt Freispruch für Leipziger Hebamme

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Die Revision im so genannten Hebammen-Prozess wurde vom Oberlan­des­ge­richt Dresden abgewiesen. Damit bestä­tigten die Richter nun den Freispruch des Landge­richts Leipzig. Wie ein Sprecher mitteilte, konnte der Straf­senat keine Verlet­zung der Sorgfalts­pflichten der Hebamme feststellen. Die 51-Jährige war 2008 bei der Geburt eines Jungen dabei gewesen – das Baby kam nach Kompli­ka­tionen hirntot zur Welt. Das Amtsge­richt hatte die Hebamme in erster Instanz wegen fahrläs­siger Körper­ver­let­zung zu einer Geldstrafe verur­teilt – das Landge­richt sprach sie dann im Berufungs­pro­zess frei.