++ EIL ++

Oberverwaltungsgericht erklärt Leipziger Tourismustaxe für ungültig

Zuletzt aktualisiert:

Die Tourismustaxe in Leipzig ist ungültig. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat die Abgabe von drei Euro pro Person und Aufenthaltstag vorläufig gekippt.

Die Richter gaben damit einer Klage der Berliner Hotel- und Hostelgruppe a&o statt. Das Unternehmen hatte geklagt, da es von den Angaben der Stadt zur Verwendung der eingenommenen Gelder nicht überzeugt war.

Sachsen erlaubt die Erhebung einer Tourismusabgabe, allerdings darf diese nicht für die allgemeine Haushaltsfinanzierung verwendet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.