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OBM-Wahlklage zurückgezogen

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Kein Geld zum Klagen. Die ehema­lige Behin­der­ten­sport­lerin Edith Tust hat ihren Einspruch zur OBM-Wahl vom Februar zurück­ge­zogen. Die Leipzi­gerin hatte die Recht­mä­ßig­keit der Wahl angefochten. Die Aktivistin für behin­derte Menschen wollte, dass die OBM-Wahl wieder­holt wird. Hinter­grund: Die Stadt hat entgegen ihren Ankün­di­gungen nicht überall barrie­re­freie Stimm­ab­gaben ermög­licht, sagte Tust. Einige Wahllo­kale hatten unter anderem keine Rollstuhl­rampen. Demnach konnten rund 60.000 Behin­derte nicht an der politi­schen Entschei­dung teilnehmen, so der Vorwurf.