Öffentlichkeit beim H&M-Geiselnehmer-Prozess ausgeschlossen
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Im Prozess gegen den mutmaßliche H&M-Geiselnehmer Oliver Q. ist die Öffentlichkeit am Vormittag ausgeschlossen worden. Die Richter am Landgericht gaben einem Antrag der Verteidigung zum Schutz des Angeklagten statt. Begründung: In der laufenden Verhandlung geht es vor allem um eine Persönlichkeitsstörung von Oliver Q., es soll geklärt werden, ob er voll schuldfähig ist. Oliver Q. hatte im Juni in der H&M-Filiale in der Petersstraße 19 Kunden drei Stunden lang mit einer geladenen Waffe bedroht. Nach eigener Aussage wollte er damit auf einen Ärztepfusch aufmerksam machen. Das Urteil fällt voraussichtlich am 6. Januar.