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Öffentlichkeit beim H&M-Geiselnehmer-Prozess ausgeschlossen

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Im Prozess gegen den mutma­ß­liche H&M-Geisel­nehmer Oliver Q. ist die Öffent­lich­keit am Vormittag ausge­schlossen worden. Die Richter am Landge­richt gaben einem Antrag der Vertei­di­gung zum Schutz des Angeklagten statt. Begrün­dung: In der laufenden Verhand­lung geht es vor allem um eine Persön­lich­keits­stö­rung von Oliver Q., es soll geklärt werden, ob er voll schuld­fähig ist. Oliver Q. hatte im Juni in der H&M-Filiale in der Peters­straße 19 Kunden drei Stunden lang mit einer geladenen Waffe bedroht. Nach eigener Aussage wollte er damit auf einen Ärzte­pfusch aufmerksam machen. Das Urteil fällt voraus­sicht­lich am 6. Januar.