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OLG entscheidet zugunsten der Prämiensparer

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Im Streit um Zinsanpassungen im Prämiensparen der Sparkasse Leipzig hat das Oberlandesgericht über die erste sächsische Musterfeststellungsklage entschieden. Mit dem Urteil bestätigte das Gericht im Wesentlichen die Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen. Die hatte für die Verbraucher geklagt.

Nach Auffassung der Richter sind die Zinsanpassungsklauseln in den Verträgen unwirksam, teilte eine Sprecherin mit. Das würde bedeuten, dass die Ansprüche der Kunden nicht verjährt sind. Die nicht korrekt berechneten Zinsen müssten demnach für die gesamte Laufzeit nachgezahlt werden.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Sparkasse könnte noch in Revision gehen.