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OVG: Quarantäne nach Aufenthalt im Risikogebiet nicht aufgehoben

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Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Wer aus einem Risikogebiet nach Sachsen kommt, muss zehn Tage in Quarantäne. Ein Leipziger hatte einem Antrag auf Prüfung des Gesetzes gestellt. Er befindet sich aktuell im Zweitwohnsitz auf Mallorca und wollte über die Weihnachtstage zurück nach Leipzig kommen. Man könne ihn nicht auf Grund seines Aufenthalts als ansteckungsverdächtig qualifiziert werden, so seine Begründung.

Das OVG lehnte ab. Die Quarantäne-Verordnung sei ein wesentlicher Baustein der Pandemiebekämpfung, so die Begründung.