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OVG stoppt Kundgebungen

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Die Neonazi-Kundge­bung am Haupt­bahnhof ist gericht­lich gestoppt worden. Das Oberver­wal­tungs­ge­richt Bautzen hat am späten Abend einer Beschwerde der Stadt­ver­wal­tung statt­geben. Das Verwal­tungs­ge­richt Leipzig hatte das von der Stadt verhängte  Versamm­lungs­verbot zunächst am Nachmittag für rechts­widrig erklärt und den Rechten zumin­dest eine Kundge­bung vor dem Haupt­bahnhof gestattet. Gegen diese Entschei­dung zog die Verwal­tung vor das Oberver­wal­tungs­ge­richt - mit Erfolg. Laut Polizei besteht auch am Haupt­bahnhof erheb­liche Gefahr für die öffent­liche Sicher­heit und Ordnung.In einer Mittei­lung des Oberver­wal­tungs heißt es: "Es spreche einiges für das Vorliegen eines polizei­li­chen Notstandes bei Zulas­sung der Versamm­lung. Die Stadt Leipzig habe darge­legt, dass nicht genügend Polizei­kräfte zum Schutz derDemons­tranten und Anwohner zur Verfü­gung stehen. Eine Folge­nab­wä­gung ergebe, dass angesichts der zu erwar­tenden Gefahren von Leib und Leben fried­li­cher Versamm­lungs­teil­nehmer, Unbetei­ligter und von Polizei­be­diens­tetensowie von bedeu­tenden Sachwerten die Demons­tra­ti­ons­frei­heit ausnahms­weise zurück­treten müsse."Auch die Gegen­de­mons­tra­tionen wurden vom Gericht unter­sagt. Die Entschei­dungen sind – abgesehen von der Möglich­keit, Verfas­sungs­be­schwerde zu erheben – laut OVG unanfechtbar. Die Polizei stellt sich dennoch auf einen Großein­satz ein.