OVG stoppt Kundgebungen
Die Neonazi-Kundgebung am Hauptbahnhof ist gerichtlich gestoppt worden. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat am späten Abend einer Beschwerde der Stadtverwaltung stattgeben. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte das von der Stadt verhängte Versammlungsverbot zunächst am Nachmittag für rechtswidrig erklärt und den Rechten zumindest eine Kundgebung vor dem Hauptbahnhof gestattet. Gegen diese Entscheidung zog die Verwaltung vor das Oberverwaltungsgericht - mit Erfolg. Laut Polizei besteht auch am Hauptbahnhof erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.In einer Mitteilung des Oberverwaltungs heißt es: "Es spreche einiges für das Vorliegen eines polizeilichen Notstandes bei Zulassung der Versammlung. Die Stadt Leipzig habe dargelegt, dass nicht genügend Polizeikräfte zum Schutz derDemonstranten und Anwohner zur Verfügung stehen. Eine Folgenabwägung ergebe, dass angesichts der zu erwartenden Gefahren von Leib und Leben friedlicher Versammlungsteilnehmer, Unbeteiligter und von Polizeibedienstetensowie von bedeutenden Sachwerten die Demonstrationsfreiheit ausnahmsweise zurücktreten müsse."Auch die Gegendemonstrationen wurden vom Gericht untersagt. Die Entscheidungen sind – abgesehen von der Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde zu erheben – laut OVG unanfechtbar. Die Polizei stellt sich dennoch auf einen Großeinsatz ein.