Paukenschlag im Arnsdorf-Prozess - Amtsgericht Kamenz stellt Verfahren wegen geringer Schuld ein
Kein Urteil im Arnsdorf-Prozess. Das Amtsgericht Kamenz hat das Verfahren eingestellt. Vorausgegangen war ein mehr als einstündiges Rechtsgespräch der Prozessparteien. Richter Eckehard Laschewski begründete die von allen Seiten getragene Entscheidung damit, dass der inzwischen verstorbene Iraker kein großartiges Interesse an dem Fall hatte. Außerdem seien alle vier Angeklagten noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Das Gericht ging weiterhin von einer so geringen Schuld aus, dass unterm Strich nur eine ganz geringe Geldstrafe unter Vorbehalt herausgekommen wäre. "Das wären nur Peanuts gewesen", so der Richter. Der Richter sah weder Anhaltspunkte für eine Bürgerwehr noch dass die Angeklagten dem Iraker aufgelauert hätten. Er sprach den Männern ein gewisses Notwehrrecht zu, da der 21-Jährige mit seinem Verhalten scheinbar Hausfriedensbruch begangen habe.
Mit einer halben Stunde Verspätung hatte am Vormittag der sogenannte Arnsdorf-Prozess vor dem Amtsgericht Kamenz begonnen. Fast 100 Zuschauer wollten in den nur 30 Plätze fassenden Verhandlungssaal. Am Eingang spielten sich zum Teil tumultartige Szenen ab. Taschen und Bekleidung der Besucher wurden kontrolliert. Besucher hielten Transparente hoch. Darauf stand z. B. "Zivilcourage ist kein Verbrechen". Darunter waren Plakate von der rechten "Einprozent"-Bewegung.
Vier Männer im Alter von 29 bis 56 Jahren mussten sich wegen Freiheitsberaubung verwantworten - darunter ein CDU-Stadtrat aus Arnsdorf. Sie hatten vor knapp einem Jahr einen Flüchtling aus einem Einkaufsmarkt gezerrt und mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt. Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt.
Der Staatsanwalt warf den Angeklagten vor, sie hätten die Tat geplant. Sie seien gewalttätig geworden. Dagegen habe sich der Flüchtling friedlich verhalten. Einer der vier Angeklagten ließ über seinen Verteidiger erklären, man habe sich spontan zusammengefunden und in einem Akt der Zivilcourage eine Bedrohung beendet. Ein anderer Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft Schlamperei vor. Anhand des Handyvideos, das im Einkaufsmarkt aufgenommen wurde, gebe es vermutlich mehrere Taten. Sie müssten im Einzelfall bewertet werden, ob sie notwendig und gerechtfertigt waren.
In dem Handyvideo, das im Verhandlungssaal gezeigt wurde, ist ein Mann an der Kasse des Arnsdorfer Netto-Marktes zu sehen. In den Händen hält er zwei Flaschen. Er diskutiert mit der Kassiererin. Es geht um eine Prepaid-Karte für sein Handy, die angeblich nicht funktioniert. Die Kassiererin fordert ihn wiederholt auf, den Markt zu verlassen. Dann erscheinen plötzlich Männer, die den Iraker wegzerren. An einem Packtisch kommt es zu einer Rangelei. Es fallen die Worte: "Was willst du hier, Schwein. Raus mit dir!".