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Plädoyers im Hebammenprozess erwartet

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Im Prozess um den Tod eines ungebo­renen Kindes an der Uniklinik sollen am Amtsge­richt am Vormittag die Plädoyers gehalten werden. Anschlie­ßend könnte bereits ein Urteil fallen. Angeklagt ist eine 49-jährige Hebamme wegen fahrläs­siger Tötung. Sie soll den Zustand der Mutter im September 2008 falsch einge­schätzt und damit den Tod des ungebo­renen Kindes mit verschuldet haben. Die Schwan­gere erlitt damals einen Gebär­mut­ter­riss, ihr Kind kam hirntot zu Welt. Mehrere Zeugen – unter anderem aus der Klinik – hatten die Hebamme belastet. Sie selbst wies die Vorwürfe zurück.