Plädoyers im Hebammenprozess erwartet
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Im Prozess um den Tod eines ungeborenen Kindes an der Uniklinik sollen am Amtsgericht am Vormittag die Plädoyers gehalten werden. Anschließend könnte bereits ein Urteil fallen. Angeklagt ist eine 49-jährige Hebamme wegen fahrlässiger Tötung. Sie soll den Zustand der Mutter im September 2008 falsch eingeschätzt und damit den Tod des ungeborenen Kindes mit verschuldet haben. Die Schwangere erlitt damals einen Gebärmutterriss, ihr Kind kam hirntot zu Welt. Mehrere Zeugen – unter anderem aus der Klinik – hatten die Hebamme belastet. Sie selbst wies die Vorwürfe zurück.