Plädoyers im Prozess gegen Leipziger Hebamme erwartet
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Im Berufungsprozess gegen eine Hebamme der Uni-Klinik Leipzig werden am Landgericht am Freitag die Plädoyers erwartet. Zuvor werden noch zwei Sachverständige gehört. Kathrin S. war in erster Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sie soll vor der Geburt des kleinen Tony 2008 schwere Fehler gemacht haben. Der Junge kam nach einem Not-Kaiserschnitt hirntot zur Welt. Die Verteidigung will einen Freispruch erreichen, die Staatsanwaltschaft sieht in dem Fall eine fahrlässige Tötung.