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Plädoyers und Urteil im Hebammen-Prozess erwartet

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Im Berufungs­pro­zess gegen eine Hebamme der Uniklinik Leipzig werden am Mittwoch am Landge­richt Plädoyers und Urteil erwartet. Die Angeklagte soll für den Tod eines Säuglings verant­wort­lich sein. Kathrin S. war in erster Instanz wegen fahrläs­siger Körper­ver­let­zung zu 3000 Euro Geldstrafe verur­teilt worden. Sie soll vor der Geburt des kleinen Tony 2008 schwere Fehler gemacht haben. Der Junge kam nach einem Not-Kaiser­schnitt hirntot zur Welt. Die Vertei­di­gung will einen Freispruch errei­chen, die Staats­an­walt­schaft sieht in dem Fall eine fahrläs­sige Tötung.