Plädoyers und Urteil im Hebammen-Prozess erwartet
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Im Berufungsprozess gegen eine Hebamme der Uniklinik Leipzig werden am Mittwoch am Landgericht Plädoyers und Urteil erwartet. Die Angeklagte soll für den Tod eines Säuglings verantwortlich sein. Kathrin S. war in erster Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sie soll vor der Geburt des kleinen Tony 2008 schwere Fehler gemacht haben. Der Junge kam nach einem Not-Kaiserschnitt hirntot zur Welt. Die Verteidigung will einen Freispruch erreichen, die Staatsanwaltschaft sieht in dem Fall eine fahrlässige Tötung.