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Polizei bestätigt: Einsatz von Feuerlöschern gegen Menschen auch bei Fußball-Spielen

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Der Einsatz von Feuer­lö­schern gegen Menschen bei einer Demo in Schöne­feld war kein Einzel­fall. Das hat das Landes­po­li­zei­prä­si­dium jetzt nach einer internen Prüfung bestä­tigt. Demnach seien Feuer­lö­scher im vergan­genen Jahr auch bei zwei Fußball-Spielen von Dynamo Dresden gegen angeb­lich gewalt­tä­tige Störer zum Einsatz gekommen. Es wurde Anzeige bei der Staats­an­walt­schaft Dresden erstattet. Die Leipziger Staats­an­walt­schaft prüft derzeit, ob auch bei dem Fall in Schöne­feld vom 3. Februar eine Straftat vorliegt. Polizei­feu­er­lö­scher dürfen laut Gesetzt grund­sätz­lich nicht gegen Personen einge­setzt werden, wie das Präsi­dium mitteilte sei ein Einsatz ledig­lich zur Notwehr zulässig.