++ EIL ++

Polizeischutz für Gerichts­vollzieher im Freistaat

Zuletzt aktualisiert:

Das Leben von Sachsens Gerichts­voll­zie­hern soll sicherer werden. Der Landtag hat dazu eine Änderung des Justiz­ge­setzes beschlossen. Demnach dürfen Gerichts­voll­zieher künftig beispiels­weise vor Wohnungs­räu­mungen bei der Polizei nachfragen, wie gefähr­lich der Mieter ist. Sollte er schon auffällig geworden sein, können sie Polizei­un­ter­stüt­zung anfor­dern. Hinter­grund: Im vergan­genen Jahr wurden in Sachsen 16 Mal Gerichts­voll­zieher angegriffen. In drei Fällen sind die Täter mit Waffen auf die Justiz­be­amten losge­gangen.