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Prozess gegen Ex-Wasserwerke-Chef Heininger wird neu aufgerollt – Bundesge­richtshof hebt Urteile des Leipziger Landgerichts teilweise auf

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Ex-Wasser­werke-Chef Klaus Heininger muss sich offenbar auf eine höhere Haftstrafe einstellen. Der Bundes­ge­richtshof hat das Urteil vom Leipziger Landge­richt teilweise aufge­hoben. Heininger war im Januar zu vier Jahren und elf Monaten Haft verur­teilt worden. Auch seine Komplizen Jürgen Blatz und Berthold Senf erhielten mehrjäh­rige Haftstrafen. Der Bundes­ge­richtshof kriti­sierte vor allem, dass sich der zustän­dige Leipziger Richter nicht mit den in der Anklage aufge­führten Fällen der Untreue befasst hat. Das Landge­richt hatte ein Verfah­rens­hin­dernis angenommen, weil das in Englisch verfasste Vertrags­werk bei der Anklage nicht ins Deutsche übersetzt worden war. Diese Begrün­dung stieß auf großes Unver­ständnis. „Wenn die Anklage dadurch unwirksam wird, kann man Krimi­nellen nur raten, an ihren Fremd­spra­chen­kennt­nissen zu arbei­ten“, sagte Bundes­an­walt Wolfgang Kalf.Die Untreue-Vorwürfe werden nun am Landge­richt Dresden neu verhan­delt. Einen Termin gibt es aller­dings noch nicht. Sollte Heininger auch in den Untreue-Punkten schuldig gespro­chen werden, droht ihm eine sehr viel höhere Haftstrafe. Der EX-Wasser­werke Chef hatte riskante Finanz­ge­schäfte abgeschlossen und dafür 3,7 Millionen Euro Schmier­geld erhalten. Wegen der Risiko­ge­schäfte soll die Stadt Leipzig insge­samt 290 Millionen Euro an die betei­ligten Banken zahlen. Über die Recht­mä­ßig­keit dieser Forde­rungen wird in einem weiteren Gerichts­ver­fahren entschieden.