Prozess gegen Ex-Wasserwerke-Chef Heininger wird neu aufgerollt – Bundesgerichtshof hebt Urteile des Leipziger Landgerichts teilweise auf
Ex-Wasserwerke-Chef Klaus Heininger muss sich offenbar auf eine höhere Haftstrafe einstellen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil vom Leipziger Landgericht teilweise aufgehoben. Heininger war im Januar zu vier Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Auch seine Komplizen Jürgen Blatz und Berthold Senf erhielten mehrjährige Haftstrafen. Der Bundesgerichtshof kritisierte vor allem, dass sich der zuständige Leipziger Richter nicht mit den in der Anklage aufgeführten Fällen der Untreue befasst hat. Das Landgericht hatte ein Verfahrenshindernis angenommen, weil das in Englisch verfasste Vertragswerk bei der Anklage nicht ins Deutsche übersetzt worden war. Diese Begründung stieß auf großes Unverständnis. „Wenn die Anklage dadurch unwirksam wird, kann man Kriminellen nur raten, an ihren Fremdsprachenkenntnissen zu arbeiten“, sagte Bundesanwalt Wolfgang Kalf.Die Untreue-Vorwürfe werden nun am Landgericht Dresden neu verhandelt. Einen Termin gibt es allerdings noch nicht. Sollte Heininger auch in den Untreue-Punkten schuldig gesprochen werden, droht ihm eine sehr viel höhere Haftstrafe. Der EX-Wasserwerke Chef hatte riskante Finanzgeschäfte abgeschlossen und dafür 3,7 Millionen Euro Schmiergeld erhalten. Wegen der Risikogeschäfte soll die Stadt Leipzig insgesamt 290 Millionen Euro an die beteiligten Banken zahlen. Über die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen wird in einem weiteren Gerichtsverfahren entschieden.