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Prozess um getöteten Kamal K.: Schuldfähigkeit der Angeklagten wird geklärt

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Im Prozess um den getöteten Kamal K. soll ein psycha­tri­scher Gutachter am Vormittag die Schuld­fä­hig­keit der beiden 29- und 33-jährigen Angeklagten klären. Sie sollen den 19-jährigen Iraker im vergan­genen Oktober am Haupt­bahnhof nieder­ge­sto­chen haben. Der jüngere Beschul­digte könne sich laut eigener Aussage nicht an die Tat erinnern. Sein Komplize Marcus E. schweigt bisher zu den Totschlags­vor­würfen. Bei ihm soll der psycha­tri­sche Gutachter zudem über eine mögliche Siche­rungs­ver­wah­rung entscheiden. Das Motiv für die Messer­ste­cherei ist weiter unklar. Die Freundin des Opfers und mehrere Polizisten hatten am letzten Verhand­lungstag aber ausge­sagt, dass es keine Anzei­chen für einen fremden­feind­li­chen Hinter­grund gebe.Bereits morgen sollen die Plädoyers gehalten werden. Anschlie­ßend könnte ein Urteil fallen.