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Prozess um getöteten Lion aus Eilenburg: Staatsan­waltschaft fordert fünf Jahre Haft für beide Angeklagte

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Im Prozess um den getöteten Lion aus Eilen­burg hat die Staats­an­walt­schaft sowohl für den angeklagten Ziehvater als auch die Mutter fünf Jahre Haft gefor­dert. Hinter­grund: bis zum Schluss haben beide bestritten, Lion die tödli­chen Verlet­zungen zugefügt zu haben. Eben weil nicht klar ist, wer die Tat begangen hat, lautet die Anklage nicht mehr Körper­ver­let­zung mit Todes­folge sondern Misshand­lung von Schutz­be­foh­lenen. Nach Meinung der Staats­an­wältin ist eindeutig nachge­wiesen, dass einer von beiden Lion auf dem Gewissen habe und der andere darüber Bescheid weiß. Mit dieser Schuld müssten Ziehvater und Mutter in Zukunft leben, sagt sie in ihrem Plädoyer. Die Vertei­di­gung forderte dagegen Freispruch.