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Prozess um herrenlose Häuser – Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

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Die vier Angeklagten im Prozess um vermeint­lich herren­lose Häuser haben die Vorwürfe zurück­ge­wiesen. Dies ließen sie am Donnerstag am Landge­richt über ihre Anwälte verkünden. Weder ein Motiv noch ein Zusam­men­wirken der Angeklagten seien ersicht­lich, zudem könne kein Schaden belegt werden, argumen­tierte einer der Vertei­diger. Zwei ehema­lige Mitar­beiter und die frühere Chefin des Rechts­amtes sowie ein Anwalt müssen sich wegen Verun­treuung verant­worten. Der Vorwurf: sie sollen nach der Wende Immobi­lien verkauft haben, ohne die recht­mä­ßigen Eigen­tümer zu suchen. Die Staats­an­walt­schaft geht davon aus, dass sich der Schaden auf weit mehr als eine halbe Million Euro beläuft.