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Prozess um Herrenlose Häuser noch nicht abgeschlossen

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Jetzt entscheidet der Bundes­ge­richtshof. Nach dem Urteils­spruch im Prozess um die sogenannten herren­losen Grund­stücke in Leipzig geht die Staats­an­walt­schaft in Revision, das bestä­tigte Oberstaats­an­walt Ricardo Schulz. In der mündli­chen Urteils­ver­kün­dung am Mittwoch sprach das Landge­richt alle vier Angeklagten in allen Punkten frei. Demnach hätten die zustän­digen Mitar­beiter zwar Fehler gemacht, aber nicht einge­nützig und straf­recht­lich gehan­delt. Der Urteils­spruch löste aber bei der Staats­an­walt­schaft Unver­ständnis aus. Sie will deshalb eine Revisions-Begrün­dung aufsetzen. Der Rechts­streit kommt dann vor den BGH und wird Mitte März fortge­setzt. Bei den Herren­losen Häusern geht es um Immobi­lien, die die Stadt ohne nach den recht­mä­ßigen Erben zu suchen, an sogenannte gesetz­liche Vertreter meist auch unter dem eigent­li­chen Wert verkauft hatte.