Prozess um Herrenlose Häuser noch nicht abgeschlossen
Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof. Nach dem Urteilsspruch im Prozess um die sogenannten herrenlosen Grundstücke in Leipzig geht die Staatsanwaltschaft in Revision, das bestätigte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz. In der mündlichen Urteilsverkündung am Mittwoch sprach das Landgericht alle vier Angeklagten in allen Punkten frei. Demnach hätten die zuständigen Mitarbeiter zwar Fehler gemacht, aber nicht eingenützig und strafrechtlich gehandelt. Der Urteilsspruch löste aber bei der Staatsanwaltschaft Unverständnis aus. Sie will deshalb eine Revisions-Begründung aufsetzen. Der Rechtsstreit kommt dann vor den BGH und wird Mitte März fortgesetzt. Bei den Herrenlosen Häusern geht es um Immobilien, die die Stadt ohne nach den rechtmäßigen Erben zu suchen, an sogenannte gesetzliche Vertreter meist auch unter dem eigentlichen Wert verkauft hatte.