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Prozess um Mord ohne Leiche kann endlich beginnen

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Im Prozess um einen Mord ohne Leiche kann endlich verhan­delt werden. Zum mittler­weile dritten Verhand­lungstag am Dienstag wurde die Anklage verlesen. Angeklagt sind eine 38-Jährige, ihre 17-jährige Tochter und deren 21 Jahre alter Freund. Das Trio soll gemeinsam den Ex-Freund der Tochter aus Habgier getötet und danach dessen Wohnung ausge­räumt und das Konto geplün­dert haben. Alle drei schweigen bisher zu den Vorwürfen. Von dem Opfer fehlt bisher jede Spur.Mutter und Tochter lernten Opfer in Asylun­ter­kunft kennenMutter und Tochter stammen aus Syrien. In einem Asylbe­wer­ber­heim in Chemnitz lernten sie ihr späteres Opfer - einen 30-jährigen Dolmet­scher aus Afgha­nistan kennen. Später zogen Mutter und Tochter nach Leipzig. Der Kontakt riss aber auch dann nicht ab, als die 17-Jährige in Leipzig eine neue Bezie­hung einging. Das Trio plante im Anschluss den gemein­samen Mord an dem 30-Jährigen, so die Anklage. Die Staats­an­walt­schaft vermutet die Leiche im Elbe-Havel-Kanal, da in der mutma­ß­li­chen Mordnacht ein Blitzer­foto des Trios bei Magde­burg aufge­nommen wurde. Gestoh­lener Brief: Befan­gen­heits­an­träge gegen die RichterIn den ersten beiden Verhand­lungs­tagen konnte die Anklage noch nicht verlesen werden, weil Befan­gen­heits­an­träge gegen die Richter gestellt wurden. Auch die Einstel­lung des Verfah­rens wurde von der Vertei­di­gung gefor­dert. Grund war ein Brief des Angeklagten an seinen Vertei­diger, der aus einem Dolmet­scher­büro gestohlen und an die Staats­an­walt­schaft weiter­ge­leitet wurde. Die Vertei­di­gung kriti­sierte, dass die Staats­an­walt­schaft den Brief in die Beweis­mittel aufge­nommen hat, obwohl er nicht an sie adres­siert war. Der Befan­gen­heits­an­trag wurde aber am Vormittag von einer anderen Straf­kammer des Landge­richtes Leipzig abgelehnt. Dass der Brief gelesen wurde sei zwar aus recht­li­cher Sicht nicht unpro­ble­ma­tisch, es gebe jedoch keine höchst­rich­ter­liche Recht­spre­chung, wonach dies schon eine Befan­gen­heit der Richter darstelle.Nun muss noch geklärt werden, ob der Brief auch als Beweis­mittel zugelassen werden kann.