Prozess um Mord ohne Leiche kann endlich beginnen
Im Prozess um einen Mord ohne Leiche kann endlich verhandelt werden. Zum mittlerweile dritten Verhandlungstag am Dienstag wurde die Anklage verlesen. Angeklagt sind eine 38-Jährige, ihre 17-jährige Tochter und deren 21 Jahre alter Freund. Das Trio soll gemeinsam den Ex-Freund der Tochter aus Habgier getötet und danach dessen Wohnung ausgeräumt und das Konto geplündert haben. Alle drei schweigen bisher zu den Vorwürfen. Von dem Opfer fehlt bisher jede Spur.Mutter und Tochter lernten Opfer in Asylunterkunft kennenMutter und Tochter stammen aus Syrien. In einem Asylbewerberheim in Chemnitz lernten sie ihr späteres Opfer - einen 30-jährigen Dolmetscher aus Afghanistan kennen. Später zogen Mutter und Tochter nach Leipzig. Der Kontakt riss aber auch dann nicht ab, als die 17-Jährige in Leipzig eine neue Beziehung einging. Das Trio plante im Anschluss den gemeinsamen Mord an dem 30-Jährigen, so die Anklage. Die Staatsanwaltschaft vermutet die Leiche im Elbe-Havel-Kanal, da in der mutmaßlichen Mordnacht ein Blitzerfoto des Trios bei Magdeburg aufgenommen wurde. Gestohlener Brief: Befangenheitsanträge gegen die RichterIn den ersten beiden Verhandlungstagen konnte die Anklage noch nicht verlesen werden, weil Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt wurden. Auch die Einstellung des Verfahrens wurde von der Verteidigung gefordert. Grund war ein Brief des Angeklagten an seinen Verteidiger, der aus einem Dolmetscherbüro gestohlen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde. Die Verteidigung kritisierte, dass die Staatsanwaltschaft den Brief in die Beweismittel aufgenommen hat, obwohl er nicht an sie adressiert war. Der Befangenheitsantrag wurde aber am Vormittag von einer anderen Strafkammer des Landgerichtes Leipzig abgelehnt. Dass der Brief gelesen wurde sei zwar aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch, es gebe jedoch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach dies schon eine Befangenheit der Richter darstelle.Nun muss noch geklärt werden, ob der Brief auch als Beweismittel zugelassen werden kann.