Prozess um Tod einer Leipziger Rechtsanwältin – Angeklagter freigesprochen
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Im Prozess um den Tod einer Leipziger Rechtsanwältin ist der Angeklagte vom Landgericht freigesprochen worden. Die Kammer konnte nicht zweifelsfrei klären, wie das Opfer im Jahr 2008 ums Leben kam. Der Vorwurf, der Angeklagte hätte sie beim Sex stranguliert, konnte nicht bewiesen werden. Der 45-Jährige aus Nordrhein-Westfalen hatte das bis zum Schluss bestritten. Auch ob die Frau durch einen Strick, eine Plastiktüte oder eine Seidentuch ums Leben kam, ist unklar.