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Prozess um Tod einer Leipziger Rechtsanwältin – Angeklagter freigesprochen

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Im Prozess um den Tod einer Leipziger Rechts­an­wältin ist der Angeklagte vom Landge­richt freige­spro­chen worden. Die Kammer konnte nicht zweifels­frei klären, wie das Opfer im Jahr 2008 ums Leben kam. Der Vorwurf, der Angeklagte hätte sie beim Sex stran­gu­liert, konnte nicht bewiesen werden. Der 45-Jährige aus Nordrhein-Westfalen hatte das bis zum Schluss bestritten. Auch ob die Frau durch einen Strick, eine Plastik­tüte oder eine Seiden­tuch ums Leben kam, ist unklar.