Prozess um Todgeburt an der Uniklinik – Ärztin entlastet Hebamme
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Im Prozess um den Tod eines ungeborenen Kindes in der Leipziger Unifrauenklinik hat eine Ärztin die angeklagte Hebamme entlastet. Sie habe nichts von starken Schmerzen bei der Mutter des Kindes mitbekommen, auch die anderen Hebammen hätten nichts derartiges berichtet, sagte die 29-Jährige heute als Zeugin am Amtsgericht. Einer 49-jährigen Hebamme wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, sie soll trotz hoher Berufserfahrung das Risiko eines Gebärmutterhalsrisses ignoriert und zu spät einen Arzt hinzugerufen haben. Die Patientin konnte durch einen Notkaiserschnitt gerade noch gerettet werden, das Kind war zu diesem Zeitpunkt allerdings schon hirntot. Ein Urteil wird voraussichtlich am 8. November fallen.