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Prozess um Todgeburt an der Uniklinik – Ärztin entlastet Hebamme

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Im Prozess um den Tod eines ungebo­renen Kindes in der Leipziger Unifrau­en­klinik hat eine Ärztin die angeklagte Hebamme entlastet. Sie habe nichts von starken Schmerzen bei der Mutter des Kindes mitbe­kommen, auch die anderen Hebammen hätten nichts derar­tiges berichtet, sagte die 29-Jährige heute als Zeugin am Amtsge­richt. Einer 49-jährigen Hebamme wird fahrläs­sige Tötung vorge­worfen, sie soll trotz hoher Berufs­er­fah­rung das Risiko eines Gebär­mut­ter­hals­risses ignoriert und zu spät einen Arzt hinzu­ge­rufen haben. Die Patientin konnte durch einen Notkai­ser­schnitt gerade noch gerettet werden, das Kind war zu diesem Zeitpunkt aller­dings schon hirntot. Ein Urteil wird voraus­sicht­lich am 8. November fallen.