Prozess um verbrannte Frauenleiche: Verteidiger plädiert auf Totschlag
Im Prozess um die verbrannte Frauenleiche von Lauenhain hat der Verteidiger darauf plädiert, den Angeklagten wegen Totschlags und nicht wegen Mordes zu verurteilen. Darauf stehen 15 Jahre Gefängnis. Anwalt Michael Windisch begründete seine Forderung am Montagmorgen im Landgericht damit, dass mehrere Varianten zur Spurenlage passten. Die wahrscheinlichste: Patrick R. habe mit seinem Zufallsopfer Susann P. am Morgen des 12. Februar in einem Park Sex haben wollen. Als sie sich wehrte, sei er ausgerastet, habe sie getötet und so seinen Hass auf sich und die Welt an ihr ausgelebt. „Die 23-Jährige musste büßen, weil er sein Leben nicht auf die Reihe kriegte“, sagte der Verteidiger. Der Angeklagte brach am Ende des 40-minütigen Plädoyers in Tränen aus. Er bedauere seine Tat sehr, sagte der gelernte Gebäudereiniger noch, bevor die Sitzung für heute geschlossen wurde. Vergangene Woche hatten Staatsanwalt und Nebenklage für den Beschuldigten wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Am Freitag wird das Urteil verkündet.