++ EIL ++

Prozess um verbrannte Frauenleiche: Verteidiger plädiert auf Totschlag

Zuletzt aktualisiert:

Im Prozess um die verbrannte Frauen­leiche von Lauen­hain hat der Vertei­diger darauf plädiert, den Angeklagten wegen Totschlags und nicht wegen Mordes zu verur­teilen. Darauf stehen 15 Jahre Gefängnis. Anwalt Michael Windisch begrün­dete seine Forde­rung am Montag­morgen im Landge­richt damit, dass mehrere Varianten zur Spuren­lage passten. Die wahrschein­lichste: Patrick R. habe mit seinem Zufallsopfer Susann P. am Morgen des 12. Februar in einem Park Sex haben wollen. Als sie sich wehrte, sei er ausge­rastet, habe sie getötet und so seinen Hass auf sich und die Welt an ihr ausge­lebt. „Die 23-Jährige musste büßen, weil er sein Leben nicht auf die Reihe kriegte“, sagte der Vertei­diger. Der Angeklagte brach am Ende des 40-minütigen Plädoyers in Tränen aus. Er bedauere seine Tat sehr, sagte der gelernte Gebäu­de­rei­niger noch, bevor die Sitzung für heute geschlossen wurde. Vergan­gene Woche hatten Staats­an­walt und Neben­klage für den Beschul­digten wegen Mordes und versuchter schwerer Verge­wal­ti­gung lebens­lange Haft mit anschlie­ßender Siche­rungs­ver­wah­rung gefor­dert. Am Freitag wird das Urteil verkündet.