Prozess um versuchten Organhandel – Leipziger Ebay-Verkäufer freigesprochen
Im Prozess um einen versuchten Organhandel hat das Landgericht Leipzig den Angeklagten freigesprochen. Der 41-Jährige hatte seine Leber und eine seiner Nieren bei Ebay angeboten, der Käufer sollte die Organe nach dem Tod des Angeklagten erhalten. Allerdings wurde die Auktion nach zwei Stunden gelöscht und der Mann wegen versuchten Organhandles angeklagt. Das Leipziger Amtsgericht verurteilte den 41-Jähirgen im letzten Jahr zu einer Geldstrafe von 400 Euro. Das Landgericht hob dieses Urteil nun auf. Begründung des Richters: Die Empfänger der Organe sollten dem Angeklagten lediglich die Kosten für medizinische Aufwendungen und einige Spesen erstatten. Damit habe keine nachweisebare Entgeltforderung vorgelegen. Die Staatsanwaltschaft sieht das allerdings anders und geht möglicherweise in Revision.