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Prozess um versuchten Organhandel – Leipziger Ebay-Verkäufer freigesprochen

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Im Prozess um einen versuchten Organ­handel hat das Landge­richt Leipzig den Angeklagten freige­spro­chen. Der 41-Jährige hatte seine Leber und eine seiner Nieren bei Ebay angeboten, der Käufer sollte die Organe nach dem Tod des Angeklagten erhalten. Aller­dings wurde die Auktion nach zwei Stunden gelöscht und der Mann wegen versuchten Organ­handles angeklagt. Das Leipziger Amtsge­richt verur­teilte den 41-Jähirgen im letzten Jahr zu einer Geldstrafe von 400 Euro. Das Landge­richt hob dieses Urteil nun auf. Begrün­dung des Richters: Die Empfänger der Organe sollten dem Angeklagten ledig­lich die Kosten für medizi­ni­sche Aufwen­dungen und einige Spesen erstatten. Damit habe keine nachwei­se­bare Entgelt­for­de­rung vorge­legen. Die Staats­an­walt­schaft sieht das aller­dings anders und geht mögli­cher­weise in Revision.