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Prozessbeginn am Amtsgericht Leipzig nach Tod eines zweijährigen Jungen

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Weil sie ein Kleinkind unbeaufsichtigt baden ließ, musste der Zweijährige sterben. So lautet die Anklage am Amtsgericht Leipzig. Dort beginnt am Montagmorgen der Prozess gegen eine 40-jährige Leipzigerin wegen fahrlässiger Tötung. Vergangenes Jahr im November sollte die Frau auf den kleinen Jungen aufpassen. Sie ließ ihn aber offenbar für ca. 30 Minuten unbeaufsichtigt baden. Als sie zurückkam, lag das Kleinkind leblos in der Badewanne. Der Junge konnte zunächst reanimiert werden, starb dann aber einen Tag später im Krankenhaus an den Folgen des Unglücks. Ein Urteil soll noch am Montag fallen.