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Rasenmäher zu laut: Rammte 61-Jähriger seinem Nachbarn Messer in Rücken?

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Alfred S. (61) versteckt sein Gesicht hinter einer roten Akte: Seit Montag muss er sich wegen einer blutigen Attacke vorm Landgericht Leipzig verantworten. Der Vorwurf: versuchter Mord!

Justizbeamte führen den Mann aus der U-Haft vor, wo er bereits seit letztem Sommer sitzt. S. trägt blaue Jeans-Kluft und ein kariertes Hemd. Sein Blick wirkt teilnahmslos. Die Verteidigern erklärt, dass er keine Angaben zur Sache machen wolle, weil er sich an die Tat in der Colditzer Kleingartenanlage „Heimatturm“ schlichtweg nicht erinnern könne. Dafür sei er zu betrunken gewesen.

Was war passiert?

„Ich habe letztes Jahr im Sommer an einem Samstag zwischen 8 und 9 Uhr früh Rasen gemäht, weil wir in den Urlaub fahren wollten“, erinnert sich das Opfer vor Gericht. Plötzlich habe der Angeklagte vor ihm gestanden. „Er roch nach Alkohol und brabbelte unverständiches Zeug“; so der 84-Jährige. „Da habe ich ihn stehen gelassen und weitergemacht.“

Kurz darauf habe er im Rücken einen Schlag gespürt. „Ich sah Blut und musste mich auf meine Gartenbank setzen.“ Der 62-Jährige habe dabei weiter von vorn auf ihn eingestochen. Er habe sich weggeduckt und geistesgegenwärtig und nach einer Flasche tschechischen Bier neben der Bank gegriffen. „Als ich es ihm reichte, ließ er kurz von mir ab und ich konnte zu einem anderen Nachbarn flüchten.“

Der Rentner erlitt eine etwa vier Zentimeter tiefe Stichverletzung und mehrere Schnitte an beiden Armen. Er überlebte knapp. „Ich träume heute manchmal noch nachts davon“, erklärt Lothar T. (84).   

Immerhin: Nach seiner bewegenden Schilderung entschuldigte sich der Angeklagte bei dem Rentner. Durch den Alkohol sei er wohl nicht er selbst gewesen. „Wenn er Reue zeigt, erkenne ich das an“, erklärte der 84-Jährige dazu.

Dem Angreifer droht dennoch eine sehr lange Haft: „Auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe“, sagte uns Gerichtssprecherin Katrin Seidel. „Bei einem Versuch kann gemildert werden und dann stünde eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren im Raum.“ Das Urteil soll Ende Januar fallen.