RB-Augustin-Transfer kommt vor den Sportgerichtshof Cas
Der Transfer-Streit zwischen RB Leipzig und Leeds United um den RB-Stürmer Jean-Kévin Augustin wird ab nächsten Dienstag vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS verhandelt.
Wie das Gericht heute bekannt gab, geht es um die Frage, ob bei der Leihe von Augustin nach England in der Saison 2019/20 eine Kaufpflicht greift und ob Leeds eine Ablöse von 21 Millionen Euro nach Leipzig überweisen muss. Die FIFA hatte RB Leipzig bereits Recht gegeben, daraufhin hatte der englische Klub den CAS angerufen.
Der Stürmer war von Januar 2020 bis zum Saisonende an den damaligen Zweitligisten Leeds ausgeliehen. Der Vertrag beinhaltete eine Klausel, laut der Leeds den Franzosen im Falle eines Aufstiegs kaufen müsse. Durch die Corona-Pandemie war der Aufstieg allerdings erst nach dem ursprünglich auf den 30. Juni 2020 festgelegte Saisonende perfekt. Für den britischen Erstligisten sei damit die Verpflichtung erloschen.