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RB Leipzig in zweiter Runde im DFB-Pokal

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Das DFB-Sport­ge­richt hat entschieden. Die Roten Bullen stehen nach dem abgebro­chenen Pokal­spiel beim VfL Osnabrück in der 2. Runde des Deutschen Fußball Pokals. Das Spiel wird somit 2:0 für die Bullen gewertet. Das DFB-Sport­ge­richt begrün­dete das Urteil wie folgt: "Der Verein ist für seine Zuschauer verant­wort­lich und daher ist das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen."Die Pokal­be­geg­nung der ersten Haupt­runde war in der 71. Minute beim Stand von 1:0 für Osnabrück von Schieds­richter Martin Petersen abgebro­chen worden. Aus dem Osnabrü­cker Zuschau­er­be­reich flog ein Feuer­zeug aufs Spiel­feld und traf den Unpar­tei­ischen am Kopf. Die Bullen hatten ein Wieder­ho­lungs­spiel angeboten.