RB Leipzig in zweiter Runde im DFB-Pokal
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Das DFB-Sportgericht hat entschieden. Die Roten Bullen stehen nach dem abgebrochenen Pokalspiel beim VfL Osnabrück in der 2. Runde des Deutschen Fußball Pokals. Das Spiel wird somit 2:0 für die Bullen gewertet. Das DFB-Sportgericht begründete das Urteil wie folgt: "Der Verein ist für seine Zuschauer verantwortlich und daher ist das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen."Die Pokalbegegnung der ersten Hauptrunde war in der 71. Minute beim Stand von 1:0 für Osnabrück von Schiedsrichter Martin Petersen abgebrochen worden. Aus dem Osnabrücker Zuschauerbereich flog ein Feuerzeug aufs Spielfeld und traf den Unparteiischen am Kopf. Die Bullen hatten ein Wiederholungsspiel angeboten.