RB-Mitgliederversammlung zur Mannschaftsausgliederung
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Bei RB Leipzig stimmt am Dienstag eine außerordentliche Mitgliederversammlung über die geplante Ausgliederung der Mannschaften ab. Der Verein will die Zweitliga-Profis sowie Nachwuchsteams bis zur U16 in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterbringen. Bisher ist der RB als eingetragener Verein organisiert. Deshalb fällt er auch nicht unter die 50+1-Regel. Zudem ist das Vermögen eines Vereins als gemeinnützlich zu betrachten. Durch eine GmbH würde das Vermögen rein wirtschaftliche Zwecke verfolgen.