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RB-Mitglieder­ver­sammlung zur Mannschafts­aus­gliederung

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Bei RB Leipzig stimmt am Dienstag eine außer­or­dent­liche Mitglie­der­ver­samm­lung über die geplante Ausglie­de­rung der Mannschaften ab. Der Verein will die Zweit­liga-Profis sowie Nachwuchs­teams bis zur U16 in einer Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter­bringen. Bisher ist der RB als einge­tra­gener Verein organi­siert. Deshalb fällt er auch nicht unter die 50+1-Regel. Zudem ist das Vermögen eines Vereins als gemein­nütz­lich zu betrachten. Durch eine GmbH würde das Vermögen rein wirtschaft­liche Zwecke verfolgen.