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Rechnungshof mahnt Kommunen zu strikter Haushalts­disziplin

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Die sächsi­schen Kommunen machen zuneh­mend über Betei­li­gungs­ge­sell­schaften Schulden. Während die Verschul­dung in den Kernhaus­halten 2015 sank, stieg sie bei Betei­li­gungen an. Wie der Landes­rech­nungshof am Donnerstag in Dresden bei der Vorstel­lung seines Jahres­be­richtes zu den Kommu­nal­fi­nanzen mitteilte, sind bei einer Gesamt­ver­schul­dung von etwa 15,8 Milli­arden Euro inzwi­schen rund 81 Prozent der Schulden aus den Kernhaus­halten ausge­la­gert. Die Rechts­auf­sicht wie auch der Rechnungshof hätten aber für diese Bereiche nur begrenzte Kontroll­mög­lich­keiten.Die Zahl kommu­naler Betei­li­gungs­ge­sell­schaften liegt mittler­weile bei 363. 2015 waren 39 dazuge­kommen. Vor allem die Großstädte Chemnitz, Dresden und Leipzig machen Gebrauch davon. Der Rechnungshof stelle die Betei­li­gungen nicht grund­sätz­lich in Frage, mahne aber ein striktes Control­ling an, erklärte Behör­den­chef Karl-Heinz Binus und forderte die Kommunen zu einer strikten Haushalts­dis­zi­plin auf. Die Frage sei, ob es sich um eine öffent­liche Aufgabe handle oder nicht.Hinter­fragt wurde das beispiels­weise beim Landkreis Erzge­birge. So habe eine Nahver­kehrs­ge­sell­schaft des Kreises in Koope­ra­tion mit einer anderen Gesell­schaft Busreisen in mehrere europäi­sche Städte und eine Flugreise nach Madeira angeboten. „Bei den Auslands­bus­reisen fehlte der notwen­dige regio­nale Bezug. Flugreisen dienten nicht der Kapazi­täts­aus­las­tung von Beför­de­rungs­mit­teln der Verkehrs­ge­sell­schaft“, urteilten die Rechnungs­prüfer.Kritik äußerte die Behörde am Erzge­birgs­kreis auch wegen eines Pacht­ver­trages für das Stadion von Fußball-Zweit­li­gist Erzge­birge Aue. Der jährliche Pacht­zins von 51 129,19 Euro sei seit 1995 unver­än­dert, obwohl der Landkreis dort zwischen 1994 und 2011 rund 5,7 Millionen Euro inves­tierte und weitere 2,7 Millionen Euro für die Unter­hal­tung der Immobilie ausgab. Zudem habe man dem Verein das Recht zur Namens­ge­bung für das Stadion kostenlos überlassen. Der Landkreis sei auf mögliche Verstöße gegen das EU-Beihil­fe­recht hinge­wiesen worden. Profi­fuß­ball sei als wirtschaft­li­cher Betrieb einzu­stufen.An die Kommunen erging auch der Appell, die Perso­nal­si­tua­tion im Blick zu behalten. „Die Mehrheit der Beschäf­tigten in den Kommunen ist 50 Jahre und älter. Allein unter den mindes­tens 60-jährigen Beschäf­tigen scheiden kurz- bis mittel­fristig über 8000 Mitar­beiter aus“, rechnete Binus vor. Die verstärkt auftre­tenden Alters­ab­gänge würden den Konkur­renz­druck zwischen den Arbeit­ge­bern des öffent­li­chen Dienstes und der freien Wirtschaft deutlich verschärfen: „Die Perso­nal­ge­win­nung und langfris­tige Bindung des Perso­nals wird enorm an Bedeu­tung gewinnen.“(DPA)