Reform entlastet sächsische Justizvollzugsanstalten geringfügig
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Die Zahl der Männer und Frauen, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen in sächsischen Gefängnissen verbüßen, ist seit Anfang Mai gesunken – von 291 auf 244 Anfang Juli. Das Justizministerium führt den Rückgang auf eine Gesetzesänderung zurück.
Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, muss seit Februar nicht mehr so lange ins Gefängnis. Der Bundestag halbierte die Dauer der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen, mit denen die Summe in der Regel abgesessen wird. Die entsprachen bisher den Tagessätzen in der Verurteilung, seit 1. Februar nur noch der Hälfte davon. Zudem besteht die Möglichkeit, die Vollstreckung durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden. Also: Schwitzen statt sitzen. (dpa/red)