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Rekordstreik bei der Bahn hat begonnen

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Der Rekord-Streik bei der Deutschen Bahn hat begonnen. Laut der Lokfüh­rer­ge­werk­schaft wurden die Mitglieder aufge­rufen, bis Sonntag die Arbeit nieder­zu­legen. Seit Dienstag-Nacht 2 Uhr ist der Perso­nen­ver­kehr von den Streiks betroffen. Bereits Montag-Nachmittag wurde der Güter­ver­kehr lahmge­legt. Im Fernver­kehr fahren ein Drittel, im Regio­nal­ver­kehr etwa zwei Drittel der Züge, teilt die Deutsche Bahn mit. Beson­ders vom Streik betroffen ist der Großraum Halle, Leipzig, Dresden. Hier fahren ledig­lich 15 Prozent der Züge im Regio­nal­ver­kehr. Unter anderem geht es in dem Tarif­kon­flikt zwischen GDL und Deutscher Bahn um mehr Lohn für die Lokführer. Aktuelle Infos zu den Ersatz­fahr­plänenAb Dienstag-Mittag ist der für die kommenden 48 Stunden geltende Ersatz­fahr­plan unter www.bahn.de/liveaus­kunft abrufbar. Zusätz­lich zur allge­meinen Service­nummer 0180 6 99 66 33 (20ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobil­funk max. 60ct/Anruf) hat die Deutsche Bahn die kosten­lose Service­nummer 08000 99 66 33 geschaltet. Tages­ak­tu­elle Reise­ver­bin­dungen – auch Umstei­ge­ver­bin­dungen und zusätz­liche Halte während des Streiks – können über die Live-Auskunft auf m.bahn.de, in der DB Navigator-App und bei www.bahn.de/liveaus­kunft abgefragt werden. Rechte der FahrgästeFahrgäste, die aufgrund von streik­be­dingten Zugaus­fällen, Verspä­tungen oder Anschluss­ver­lusten ihre Reise nicht wie geplant durch­führen können, haben die Möglich­keit, sich ihre Fahrkarte und Reser­vie­rung im DB Reise­zen­trum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten zu lassen. Alter­nativ können Reisende den nächsten - auch höher­wer­tigen - Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zugge­bun­denen Angeboten, wie beispiels­weise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbin­dung aufge­hoben. Ausge­nommen hiervon sind regio­nale Angebote mit erheb­lich ermäßigtem Fahrpreis sowie reser­vie­rungs­pflich­tige Züge. Ergän­zend zu den freiwil­ligen Kulanz­re­ge­lungen der DB können die betrof­fenen Fahrgäste auch die gesetz­li­chen Fahrgast­rechte in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten gelten die tarif­li­chen Umtausch- und Erstat­tungs­be­din­gungen. Für Verbund­fahr­karten kommen die Beför­de­rungs­be­din­gungen der jewei­ligen Verkehrs­ver­bünde zur Anwen­dung.