Rekordstreik bei der Bahn hat begonnen
Der Rekord-Streik bei der Deutschen Bahn hat begonnen. Laut der Lokführergewerkschaft wurden die Mitglieder aufgerufen, bis Sonntag die Arbeit niederzulegen. Seit Dienstag-Nacht 2 Uhr ist der Personenverkehr von den Streiks betroffen. Bereits Montag-Nachmittag wurde der Güterverkehr lahmgelegt. Im Fernverkehr fahren ein Drittel, im Regionalverkehr etwa zwei Drittel der Züge, teilt die Deutsche Bahn mit. Besonders vom Streik betroffen ist der Großraum Halle, Leipzig, Dresden. Hier fahren lediglich 15 Prozent der Züge im Regionalverkehr. Unter anderem geht es in dem Tarifkonflikt zwischen GDL und Deutscher Bahn um mehr Lohn für die Lokführer. Aktuelle Infos zu den ErsatzfahrplänenAb Dienstag-Mittag ist der für die kommenden 48 Stunden geltende Ersatzfahrplan unter www.bahn.de/liveauskunft abrufbar. Zusätzlich zur allgemeinen Servicenummer 0180 6 99 66 33 (20ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60ct/Anruf) hat die Deutsche Bahn die kostenlose Servicenummer 08000 99 66 33 geschaltet. Tagesaktuelle Reiseverbindungen – auch Umsteigeverbindungen und zusätzliche Halte während des Streiks – können über die Live-Auskunft auf m.bahn.de, in der DB Navigator-App und bei www.bahn.de/liveauskunft abgefragt werden. Rechte der FahrgästeFahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, haben die Möglichkeit, sich ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten zu lassen. Alternativ können Reisende den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis sowie reservierungspflichtige Züge. Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der DB können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten kommen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Anwendung.