Revision gegen „Kinderzimmer-Dealer“-Urteil eingelegt
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Der so genannte "Kinderzimmer-Dealer" will seine Jugendstrafe von sieben Jahren Haft nicht akzeptieren. Die Verteidigung legte jetzt Revision gegen das Urteil ein, so ein Sprecher am Landgericht. Damit muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Shiny-Flakes-Fall befassen. Das Landgericht hatte den 20-Jährigen vor einer Woche wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gesprochen. Der junge Mann hatte gestanden, im Internet fast eine Tonne verschiedener Drogen verkauft zu haben. Er hatte sie in seinem Kinderzimmer gelagert. Die Verteidigung hatte auf sechseinhalb Jahre Haft plädiert.