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Revision gegen „Kinderzimmer-Dealer“-Urteil eingelegt

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Der so genannte "Kinder­zimmer-Dealer" will seine Jugend­strafe von sieben Jahren Haft nicht akzep­tieren. Die Vertei­di­gung legte jetzt Revision gegen das Urteil ein, so ein Sprecher am Landge­richt. Damit muss sich der Bundes­ge­richtshof mit dem Shiny-Flakes-Fall befassen. Das Landge­richt hatte den 20-Jährigen vor einer Woche wegen des unerlaubten Handels mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht geringer Menge schuldig gespro­chen. Der junge Mann hatte gestanden, im Internet fast eine Tonne verschie­dener Drogen verkauft zu haben. Er hatte sie in seinem Kinder­zimmer gelagert. Die Vertei­di­gung hatte auf sechs­ein­halb Jahre Haft plädiert.