Revision gegen Urteil im Prozess um Studentin-Mord
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Im Prozess um den Mord an einer Studentin aus Lößnig hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt. Das berichtet die LVZ. Das Landgericht Leipzig hatte den 28-jährigen Täter am Mittwoch lebenslang hinter Gitter geschickt – allerdings ohne die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die hatte die Staatsanwaltschaft aber gefordert. Somit könnte Sebastian T. nach 15 Jahren nicht frühzeitig aus der Haft entlassen werden. Der Beschuldigte hat die Studentin im vergangenen November wegen nicht erwiderter Liebe erschlagen.