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Revision gegen Urteil im Prozess um Studentin-Mord

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Im Prozess um den Mord an einer Studentin aus Lößnig hat die Staats­an­walt­schaft Revision gegen das Urteil einge­legt. Das berichtet die LVZ. Das Landge­richt Leipzig hatte den 28-jährigen Täter am Mittwoch lebens­lang hinter Gitter geschickt – aller­dings ohne die beson­dere Schwere der Schuld festzu­stellen. Die hatte die Staats­an­walt­schaft aber gefor­dert. Somit könnte Sebas­tian T. nach 15 Jahren nicht frühzeitig aus der Haft entlassen werden. Der Beschul­digte hat die Studentin im vergan­genen November wegen nicht erwiderter Liebe erschlagen.