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Revision im Mundwasser-Mordprozess

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Im Prozess um einen Mord in einem Pflege­heim hat die Vertei­di­gung Revision einge­legt. Das bestä­tigte ein Gerichts­spre­cher am Dienstag. Bereits nach der Urteils­ver­kün­dung vor gut einer Woche kündigte Vertei­diger Stephan Bonell den Wider­spruch an. Seinem Mandanten sei nicht eindeutig nachge­wiesen worden, dass er seinen Zimmer­ge­nossen töten wollte, so Bonell. Der 43-Jährige war wegen Mordes zu zehn Jahren Haft und der Unter­brin­gung in einer Psych­ia­trie verur­teilt worden. Er hatte seinen 66-Jährigen Zimmer­ge­nossen mit Mundwasser übergossen und angezündet.