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Revision nach Urteil im Prozess um Mord an tunesischem Ehepaar

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Im Mordpro­zess an einem tunesi­schen Ehepaar wehrt sich der Verur­teilte gegen eine lebens­lange Haft. Sein Anwalt hat Revision gegen das Urteil des Landge­richts Leipzig einge­legt. Ob die Revision zugelassen wird, entscheidet der Bundes­ge­richtshof in Karls­ruhe. In frühes­tens gut drei Monaten kann der Antrag aber überstellt werden. Nach Überzeu­gung des Gerichts hat der 37-Jährige aus Tunesien im Juli 2016 ein ihm bekanntes Ehepaar ermordet, die Leichen zerstü­ckelt und anschlie­ßend im Bagger in Thekla versenkt.