Revision nach Urteil im Prozess um Mord an tunesischem Ehepaar
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Im Mordprozess an einem tunesischen Ehepaar wehrt sich der Verurteilte gegen eine lebenslange Haft. Sein Anwalt hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt. Ob die Revision zugelassen wird, entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. In frühestens gut drei Monaten kann der Antrag aber überstellt werden. Nach Überzeugung des Gerichts hat der 37-Jährige aus Tunesien im Juli 2016 ein ihm bekanntes Ehepaar ermordet, die Leichen zerstückelt und anschließend im Bagger in Thekla versenkt.