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Revisionsprozess in Dresden - Oberlandesgericht bestätigt Freispruch

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Nun hat ihn auch das Oberlan­des­ge­richt Dresden vom Vorwurf der fahrläs­sigen Tötung freige­spro­chen. Der Fall eines ehema­ligen Mitar­bei­ters des Jugend­amtes Leipzig wurde am Freitag in Dresden neu verhan­delt.  Ihm wurde vorge­worfen 2012 als zustän­diger Sozial­ar­beiter nicht seine dienst­li­chen Pflichten erfüllt zu haben, um das Leben eines 2-jährigen Kindes zu retten. Die junge Mutter war im Juni 2012 an einem Drogen­cock­tail gestorben, das Kind verdurs­tete in seinem Bett. Das Landge­richt Leipzig hatte ihn den Jugend­amt­mit­ar­beiter bereits letztes Jahr freige­spro­chen, die Staats­an­walt­schaft legte aller­dings Revision ein.