Richter segnen LKW-Überholverbote größtenteils ab
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage gegen LKW-Überholverbote auf deutschen Autobahnen größtenteils abgeschmettert. Ein Kieler Spediteur war speziell gegen die Verbote auf der A8 in Bayern und auf der A7 und der A45 in Hessen vor Gericht gezogen. Seiner Meinung nach wurden die Schilder ohne rechtliche Grundlage aufgestellt. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht sahen das größtenteils anders. Gerade auf der A8 bestehe eine erhöhte Unfallgefahr, durch zahlreiche Steigungs- und Gefällstrecken. Außerdem ist die Autobahn nur zweispurig ausgebaut, teilweise fehlt sogar der Standstreifen. Auf den Autobahnen 7 und 45 sei die Situation nicht ganz so gefährlich, hier könnte ein kleiner Teil der Überholverbote verschwinden, so die Richter.