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Richter segnen LKW-Überholverbote größtenteils ab

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Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig hat die Klage gegen LKW-Überhol­ver­bote auf deutschen Autobahnen größten­teils abgeschmet­tert. Ein Kieler Spedi­teur war speziell gegen die Verbote auf der A8 in Bayern und auf der A7 und der A45 in Hessen vor Gericht gezogen. Seiner Meinung nach wurden die Schilder ohne recht­liche Grund­lage aufge­stellt. Die Richter am Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt sahen das größten­teils anders. Gerade auf der A8 bestehe eine erhöhte Unfall­ge­fahr, durch zahlreiche Steigungs- und Gefäll­stre­cken. Außerdem ist die Autobahn nur zweispurig ausge­baut, teilweise fehlt sogar der Stand­streifen. Auf den Autobahnen 7 und 45 sei die Situa­tion nicht ganz so gefähr­lich, hier könnte ein kleiner Teil der Überhol­ver­bote verschwinden, so die Richter.