Sachsen bringt neues Polizeigesetz auf den Weg
Die Polizisten in Sachsen sollen mehr Befugnisse erhalten. Das betrifft zum Beispiel die Observation von Tatverdächtigen und die Durchsuchung von Objekte. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat Innenminister Roland Wöller am Mittwoch vorgestellt. Künftig soll es zwei Polizeigesetze geben - für die Landespolizei und für die Kommunen. Darin sind Aufgaben, Organisation, Datenschutz und Befugnisse getrennt geregelt und dienen in erster Linie zur Gefahrenabwehr, so Wöller. Neu geregelt wird u.a. die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung sowie die Aufzeichnung von Notrufen. Für eine bessere Terrorabwehr sollen Spezialeinheiten neue Waffen erhalten. Der Entwurf geht nun in die Anhörung - gibt der Landtag danach Grünes Licht, dann tritt das Gesetz 2019 in Kraft.