Sachsens Maurer und Zimmerer-Meister dürfen künftig auch als Bauplaner arbeiten
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Maurer- und Zimmerer-Meister in Sachsen dürfen künftig auch die Planung für bestimmte Bauvorhaben übernehmen. Dies betrifft Garagen und eingeschossige Gebäude, die eine Fläche von 80 qm nicht übersteigen.
Durch eine Initiative der Handwerkskammern, der Innungen und Handwerksverbände wurde die sächsische Bauordnung jetzt entsprechend geändert. Laut dem Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Leipzig, Volker Lux soll die neue Regelung nicht nur für eine vereinfachte Bauplanung aus einer Hand sorgen, sondern auch das Image der sächischen Handwerksbetriebe speziell bei jungen Menschen aufwerten.