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Sachsens Verfassungsschutz muss Daten über AfD teilweise löschen

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Die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages hat entschieden: Die Daten über AfD-Abgeordnete, die der sächsische Verfassungsschutz gesammelt hat, müssen zum Teil gelöscht werden. Denn die Belege dafür würden den hohen rechtlichen ‎Anforderungen nicht gerecht.

Die Daten müssten gelöscht werden. In einigen Fällen könne die Speicherung von Informationen aber rechtssicher begründet werden. Die Kontrollkommission hat außerdem mitgeteilt, dass die gesammelten Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen würden und keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt worden.

Seit Wochen wird in Sachsen darüber debattiert, ob das Landesamt für Verfassungsschutz Daten über AfD-Abgeordnete und mutmaßliche Bezüge zum rechtsextremistischen Flügel speichern darf. Im Juli hatten Innenminister Roland Wöller (CDU) und der neue Verfassungsschutz-Chef Dirk-Martin Christian die Speicherung der Daten unter dem früheren Amtschef erst als rechtswidrig und deren Löschung als zwingend notwendig bezeichnet - später aber eine nochmalige rechtliche Prüfung des Falles angekündigt.