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„Sachsensumpf-Affäre“ in Dresden vor Gericht

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Die beiden Haupt­zeugen aus der "Sachsen­sumpf"-Affäre müssen sich seit Diens­tag­vor­mittag vor Gericht verant­worten. Eine Juristin ist wegen Verfol­gung Unschul­diger angeklagt, ein Krimi­na­list der Beihilfe zu dieser Tat. Beiden wird auch vorge­worfen, im Unter­su­chungs­aus­schuss des Sächsi­schen Landtages falsche Angaben gemacht zu haben.Die Vertei­di­gung der Beschul­digten H. hat die Anklage grund­sätz­lich in Frage gestellt. Die frühere Referats­lei­terin beim Landesamt für Verfas­sungs­schutz sei gar nicht Teil der Straf­ver­fol­gung gewesen und könne somit auch keine Unschul­digen verfolgt haben, argumen­tierten ihre Anwälte am Dienstag im Landge­richt Dresden.Die Juristin H. war früher Chefin des Referates "Organi­sierte Krimi­na­lität" (OK) beim Verfas­sungs­schutz in Sachsen. In dieser Eigen­schaft soll sie laut General­staats­an­walt­schaft Erkennt­nisse zu krimi­nellen Netzwerken zu einem straf­recht­li­chen Anfangs­ver­dacht verdichtet haben, obwohl die Beschul­di­gungen aus Sicht der Ankla­ge­ver­tre­tung vor allem aus Gerüchten und Vermu­tungen stammten. W. soll ihr dazu Infor­ma­tionen gelie­fert haben.Der "Sachsen­sumpf" sorgte 2007 für Schlag­zeilen. Juristen und Polizisten sollten in OK-Netzwerke verstrickt gewesen sein. Belege dafür fanden Staats­an­wälte und eine von der Regie­rung beauf­tragte Kommis­sion aber nicht. Der Fall wurde deshalb zu den Akten gelegt.Ende 2012 sprach das Dresdner Landge­richt zwei Leipziger Journa­listen im Zusam­men­hang mit der Affäre vom Vorwurf der üblen Nachrede und der Verleum­dung frei. Zwei frühere Zwangs­pro­sti­tu­ierte standen am Amtsge­richt Dresden wegen Verleum­dung vor dem Richter. Sie wollen hochran­gige Juristen als Freier wieder­er­kannt haben. Das Gericht stellte das Verfahren wegen dauer­hafter Verhand­lungs­un­fä­hig­keit ein. Dagegen legte die Staats­an­walt­schaft Dresden Beschwerde ein. Ihren Angaben zufolge hat das zustän­dige Landge­richt Dresden noch nicht darüber entschieden. (dpa)