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Sächsische Vergabekammer bestätigt städtisches Verfahren zu Freiheits- und Einheitsdenkmal

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Die Verga­be­kammer des Freistaats hat die Vorge­hens­weise der Stadt zum geplanten Freiheits- und Einheits­denkmal bestä­tigt. Das teilte die Verwal­tung mit. Ein Archi­tekt hatte die Behörde einge­schaltet, weil er nach einer Neube­wer­tung der Entwürfe plötz­lich von Platz eins auf Rang drei gerutscht war. Jedoch ohne Erfolg. Die LVZ berichtet aller­dings, die Verga­be­kammer habe das Verfahren nur deshalb nicht als rechts­widrig einstufen können, weil die Beschwerde zu spät kam.