Sächsische Vergabekammer bestätigt städtisches Verfahren zu Freiheits- und Einheitsdenkmal
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Die Vergabekammer des Freistaats hat die Vorgehensweise der Stadt zum geplanten Freiheits- und Einheitsdenkmal bestätigt. Das teilte die Verwaltung mit. Ein Architekt hatte die Behörde eingeschaltet, weil er nach einer Neubewertung der Entwürfe plötzlich von Platz eins auf Rang drei gerutscht war. Jedoch ohne Erfolg. Die LVZ berichtet allerdings, die Vergabekammer habe das Verfahren nur deshalb nicht als rechtswidrig einstufen können, weil die Beschwerde zu spät kam.