Sächsisches Kabinett entscheidet über Abschiebehaft
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Die sächsische Staatsregierung will Dienstag die Gesetzesgrundlage für die Abschiebungshaft auf den Weg bringen. Der Entwurf sieht vor, dass abgelehnte Asylbewerber bis zu sechs Monate inhaftiert werden können. Im vergangenen Jahr sind rund 1.300 Abschiebungen in Sachsen gescheitert, weil die Betroffenen z.B. untergetaucht sind. Die Abschiebungshaft wird im ehemaligen technischen Rathaus in Dresden eingerichtet und soll im nächsten Frühjahr einsatzbereit sein. Im gleichen Gebäude wird übrigens dann auch der Abschiebgewahrsam eingerichtet. Hier dürfen Betroffene nur bis zu vier Tage festgehalten werden.