Sanitäter nach Tod eines Patienten freigesprochen
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Zwei Rettungssanitäter sind am Mittwoch im Prozess um eine Körperverletzung mit Todesfolge vom Landgericht Leipzig freigesprochen worden. Die beiden Angeklagten hätten aus Notwehr gehandelt. Im vergangenen März sind die beiden Männer bei einem Einsatz von einem psychisch kranken Patienten in Streit geraten. Der Mann setze sich gegen die Sanitäter zur Wehr. Er griff sie - laut Gericht - unvermittelt und unvorhersehbar an. Die Sanitäter versuchten den Mann daraufhin ruhig zu stellen, sie fixierten ihn, einer kniete sich auf dessen Brustkorb. Der Mann sei nicht daran gestorben, sondern infolge seiner Lungen - und Vorerkrankungen kam es zum Herzstillstand, so ein Gerichtssprecher.