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Sanitäter nach Tod eines Patienten freigesprochen

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Zwei Rettungs­sa­ni­täter sind am Mittwoch im Prozess um eine Körper­ver­let­zung mit Todes­folge vom Landge­richt Leipzig freige­spro­chen worden. Die beiden Angeklagten hätten aus Notwehr gehan­delt. Im vergan­genen März sind die beiden Männer bei einem Einsatz von einem psychisch kranken Patienten in Streit geraten. Der Mann setze sich gegen die Sanitäter zur Wehr. Er griff sie - laut Gericht - unver­mit­telt und unvor­her­sehbar an. Die Sanitäter versuchten den Mann daraufhin ruhig zu stellen, sie fixierten ihn, einer kniete sich auf dessen Brust­korb. Der Mann sei nicht daran gestorben, sondern infolge seiner Lungen - und Vorer­kran­kungen kam es zum Herzstill­stand, so ein Gerichts­spre­cher.