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Schadener­satzklagen wegen Kitaplatz-Anspruch: Erklärung der Stadt erst im Februar

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Im Fall der Schaden­er­satz­klagen wegen fehlender Kita-Plätze bekommt die Stadt noch etwas mehr Zeit für eine Stellung­nahme. Die Verkün­dung einer Entschei­dung wurde nun von Mitte Januar auf den 2. Februar verschoben, teilte das Landge­richt mit. Drei Eltern hatten wegen Verdienst­aus­fall auf Schaden­er­satz geklagt, weil die Stadt keinen Kitaplatz für ihre Unter-Dreijäh­rigen zur Verfü­gung stellen konnte. Der gesetz­liche Anspruch besteht seit August 2014.