Schadenersatzklagen wegen Kitaplatz-Anspruch: Erklärung der Stadt erst im Februar
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Im Fall der Schadenersatzklagen wegen fehlender Kita-Plätze bekommt die Stadt noch etwas mehr Zeit für eine Stellungnahme. Die Verkündung einer Entscheidung wurde nun von Mitte Januar auf den 2. Februar verschoben, teilte das Landgericht mit. Drei Eltern hatten wegen Verdienstausfall auf Schadenersatz geklagt, weil die Stadt keinen Kitaplatz für ihre Unter-Dreijährigen zur Verfügung stellen konnte. Der gesetzliche Anspruch besteht seit August 2014.