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Messer im Rücken: Nur sechs Jahre Haft für Mord-Versuch

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Der Kleingärtner, der seinen Nachbarn niederstach, weil der zu laut Rasen mähte, wurde am Freitag vorm Leipziger Landgericht wegen versuchten Mordes verurteilt. Der 62-Jährige muss aber nur für sechs Jahre hinter Gitter. Er hatte letzten Sommer an einem Samstagmorgen seinen 84-jährigen Gartennachbarn in Colditz ohne Vorwarnung von hinten mit einem Küchenmesser angegriffen. Damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt gewesen. Der Rentner hatte Glück und überlebte. Nur sechs Jahre Haft wurden es am Ende, weil der Angeklagte mit damals über drei Promille vermindert schuldfähig gewesen sei, erklärte Richter Hans Jagenlauf in seiner Urteilsbegründung.